§§ 35, 38 StVO
Kenner wissen gleich, worum es geht. Die beiden Paragraphen heißen "Sonderrechte? und "Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht? und sind Bestandteil der jährlich stattfindenden Fahrerbelehrung.
Neben der Vermittlung, was in den beiden Paragraphen steht, gibts es darüber hinaus auch noch Tipps beim Umgang mit Sonder- und Wegerecht (bei Fahrten mit Blaulicht und Einsatzhorn). Wo gibts die Rettungsgasse? Was ist erlaubt und was ist sinnvoll? Wie reagieren die übrigen Verkehrsteilnehmer in der Realität.
Auch wenn die Fahrt mit Blaulicht und Einsatzhorn dem Fahrer eine herausgehobene Stellung im Straßenverkehr verleiht, ist immer auch zu beachten, dass damit einhergehend auch ein höheres Unfallrisiko auftritt und die Haftungsfrage bei jedem Unfall aufs neue überprüft wird. Dies wurde mit Zitaten aus einigen Gerichtsurteilen belegt.
Außerdem wurde auf eine geänderte Gesetzeslage für Führerscheinbesitzer der Klassen C1 und C1E hingewiesen.
Abschließend gab es noch eine kurze Präsentation zum Thema "Fahren im Verband?.