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Rechtsform des BRK
Das Bayerische Rote Kreuz ist einer von 19 Landesverbänden des Deutschen Roten Kreuzes e.v.
Es ist aus historischen Gründen als einziger Landesverband nicht als eingetragener Verein, sondern als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren. Grundlage unseres Handelns ist das Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK-Gesetz) vom 16.7.1986 (GVBL. S. 134, BayRS 281-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 310 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBL. S. 286).
Es gilt die Satzung des BRK vom 21. Juli 2001, zuletzt geändert am 07.12.2013, mit Schieds- und Wahlordnung.
Das Bayerische Rote Kreuz hat seinen Sitz in München und gliedert sich in | ||
- 5 Bezirksverbände | ||
- 73 Kreisverbände** | Wo Sie uns finden | |
Die operative Leitung und Steuerung der Landesgeschäftsstelle erfolgt durch die Landesgeschäftsführerin. Landesgeschäftsführer ist vom 1.1.2007 bis 31.12.2022 Leonhard Stärk. Landesgeschäftsführerin ab dem 01.01.2023 ist Frau Dr. Elke Frank. Mitglieder Die Basis des BRK bilden die fünf Gemeinschaften Jede Gemeinschaft verfügt über gewählte Vorstände auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene. In diesen Gemeinschaften sind rund 180.000 aktive Mitglieder ehrenamtlich tätig. Ihre Arbeit wird unterstützt durch Spenden aus der Bevölkrung und den Beiträgen von rund 750.000 Fördermitgliedern. Die Organisationsstruktur des Bayerischen Roten Kreuzes Die Organe des Bayerischen Roten Kreuzes sind:
Landesvorstand Der ehrenamtlich besetzte Landesvorstand leitet das Bayerische Rote Kreuz und entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten - etwa über die strategische Ausrichtung und verbandspolitische Zielsetzung oder die abschließende Aufstellung des Haushaltsplanes. Präsidium Das Bayerische Rote Kreuz wird durch das Präsidium gesetzlich vertreten. Das Präsidium führt die Geschäfte im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Landesversammlung und der Beschlüsse des Landesvorstandes. |