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  1. Das BRK
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Das DRK besteht aus dem Bundesverband, 19 Landesverbänden, den Kreisverbänden und Ortsvereinen sowie dem Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen 33 DRK-Schwesternschaften. Der Bundesverband mit Sitz in Berlin hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände durch zentrale Maßnahmen und einheitliche Regelungen zu fördern. Er sorgt für die Einhaltung der Rotkreuzgrundsätze und setzt verbandspolitische Ziele.

Der Bundesverband ist insbesondere für die Auslandshilfe, den Suchdienst und die politische Vertretung auf Bundesebene sowie innerhalb der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zuständig. Die DRK-Bundessatzung regelt Aufgaben und Koordination des Bundesverbandes.

Oberster Repräsentant des DRK ist der Präsident, oberstes Beschlussorgan des Bundesverbandes ist die Bundesversammlung, die mindestens einmal pro Jahr tagt. Im März 2009 verabschiedete eine außerordentliche Bundesversammlung eine neue Satzung. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen den Ebenen Bundesverband, Mitgliedsverbände und Kreisverbände/Schwesternschaften neu und legt allen Gliederungen einheitliche Regeln für Wirtschaftsführung, die Handhabung der Gemeinnützigkeit und die Umsetzung von Beschlüssen auf. Sie verpflichtet den Gesamtverband noch deutlicher zu transparenter, sparsamer und wirtschaftlicher Geschäftsführung.

Das ehrenamtliche Präsidium des DRK setzt verbandspolitische Ziele und Impulse und führt Aufsicht über den Vorstand und die Verbandsgeschäftsführung Bund (VG-Bund). Der hauptamtliche Vorstand des Bundesverbandes führt die Geschäfte und besteht aus dem Vorsitzenden (Generalsekretär).

Der Präsidialrat ist das föderative Organ des Deutschen Roten Kreuzes, berät das Präsidium und genehmigt dessen DRK-weit umzusetzende Beschlüsse. Er besteht aus den Präsidentinnen/Präsidenten der Landesverbände und der Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V.

Die Verbandsgeschäftsführung Bund koordiniert gemeinsame, strategisch bedeutende vom Präsidialrat übertragene Zielsetzungen des Gesamtverbandes.