Schulung "Sonder- und Wegerecht"
Helfer, welche bei uns Dienstfahrzeuge mit einer Sonderwarneinrichtung fahren dürfen, müssen mindestens einmal im Jahr eine entsprechnde Belehrung erhalten. In diesem Zusammenhang wird auch überprüft, ob die entsprechende Fahrerlaubnis (Führerschein) noch vorliegt.
Bei dieser Belehrung geht es hauptsächlich um zwei Paragraphen aus der Straßenverkehrsordnung. Zum einen der §35 Sonderrechte und der §38 Wegerecht. Neben der Erläuterung, was die beiden Paragraphen bedeuten werden auch Tipps zum Umgang mit Blaulicht und Einsatzhorn gegeben.
Bereits zum zweiten Mal innerhalb von 4 Wochen fand diese Veranstaltung für die SEG Sanität statt.