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AGB´s - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für die Breitenausbildung

Stand: 09/2017

1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsangebote des Bayerischen Roten Kreuzes in den BRK Bezirksverbänden, KdöR (nachstehend „Bildungsanbieter“) mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ (AG).

1.2. Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten entsprechend für Vertragsverhältnisse innerhalb des Bayerischen Roten Kreuzes, soweit sich nicht daraus etwas anderes ergibt, dass einzelne nachfolgende Regelungen eine Rechtsbeziehung mit Dritten voraussetzen. Bei diesen internen Vertragsverhältnissen ist „Bildungsträger“ die bildungsdurchführende Einrichtung, „Auftraggeber“ ist die beauftragende Stelle im BRK.

1.3. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Lehrgängen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Bildungsarbeit des Bayerischen Roten Kreuzes.

1.4. Bildungsangebote der BRK-Kreisverbände fallen nicht unter diese AGB. Für Lehrgänge in den Bereichen Bayerisches Jugendrotkreuz sowie für Teilnehmende mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gelten die am Ende eingefügten Sonderbedingungen

 

2. Vertragsdurchführung

2.1. Der AG stellt dem Bildungsanbieter diejenigen Daten und Informationen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung des Bildungsanbieters notwendig sind. Der Bildungsanbieter verarbeitet und speichert diese Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

2.2. Der AG verwendet zur Anmeldung das jeweils aktuelle Lehrgangsanmeldeformular, das der Bildungsanbieter auf der Internetseite www.veranstaltungen.brk.de unter der Rubrik „Allgemein“ zur Verfügung stellt. Sofern für die jeweilige Veranstaltung das Onlineanmeldeverfahren freigeschaltet ist, kann dieses alternativ verwendet werden.

2.3. Anmeldeschluss für alle Lehrgänge ist grundsätzlich sechs Wochen vor Beginn der betreffenden Veranstaltung, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die vollständigen Anmeldeunterlagen in der unter 2.2. bestimmten Form vorliegen.

2.4. Alle erforderlichen Lehrgangsvoraussetzungen müssen ebenfalls spätestens sechs Wochen vor Beginn der betreffenden Veranstaltung erfüllt und nachgewiesen sein.

2.5. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung/Einladung (per Brief, Fax oder Email) beim AG zu Stande. Geht die Anmeldebestätigung/Einladung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen die Ablehnung erklären. Im Falle der Überbuchung wird der AG unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.


2.6. Der Bildungsanbieter ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des Lehrgangsleiters/der Lehrgangsleiterin die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden.

2.7. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm behält sich der Bildungsanbieter vor, ebenso wie einen Referentenwechsel aus wichtigem Grund.

 

3. Qualitätsanforderung

3.1. Der Bildungsanbieter wird die Dienstleistungen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen.

3.2. Über die Teilnahme an der Veranstaltung stellt der Bildungsanbieter eine Teilnahmebescheinigung aus, sofern der jeweilige Teilnehmer/in der Veranstaltung zu mindestens 90% der Veranstaltungsdauer beiwohnte; bei Nichterreichen dieser Anwesenheit bestätigt der Bildungsanbieter die jeweiligen Anwesenheitszeiten.

 

4. Ausfallregelung und Rücktritt

4.1. Bei Erklärung des schriftlichen Rücktritts, die dem Bildungsanbieter spätestens am 30. Tag vor dem Veranstaltungstermin zugeht, entfällt die Pflicht zur Leistung der Vergütung. Geht der Rücktritt bis zum 15. Tag vor dem Veranstaltungstermin zu, reduziert sich die Vergütung auf 30% der Lehrgangsgebühr. Geht der Rücktritt bis zum 5. Tag vor dem Veranstaltungstermin zu, reduziert sich die Vergütung auf 50 % der Lehrgangsgebühr, bei noch späterer Absage wird die volle Vergütung erhoben. Der AG ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

4.2. Der AG kann die Teilnahmeberechtigung jederzeit kostenfrei auf einen schriftlich von Ihnen zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen.

4.3. Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung werden wie Stornierungen behandelt. Es gilt in diesem Falle 4.1.

4.4. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail bei der Bildungsstätte eingehen.

4.5. Der AG stellt die Bildungsstätte von Kosten frei, die im Zusammenhang mit einem vom AG zu vertretenden Rücktritt entstehen (z.B. Stornokosten für gebuchte Hotelzimmer und Verpflegung).

4.6. Bei Absage der Veranstaltung der Bildungsstätte aus organisatorischen Gründen (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) oder infolge höherer Gewalt wird die gezahlte Vergütung erstattet.

4.7. Für Schäden, die dem AG durch eine Absage entstehen, kommt der Bildungsanbieter nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“ auf.

 

5. Arbeitsmittel, Urheberrecht

Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren und Veranstaltungen der Bildungsstätte ist urheberrechtlich geschützt und darf insoweit nicht ohne Einwilligung des Bildungsanbieters vervielfältigt oder verbreitet werden.

 

6. Preise und Rechnungstellung

6.1. Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Angaben. Zuzüglich zum Nettopreis fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an, außer die Leistung ist auf Grund gesetzlicher Regelungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnungbeim AG zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu leisten.

6.2. Im Falle von Kostenübernahmeerklärungen, die bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen, erfolgt die Rechnungstellung an den Übernehmenden. Ansonsten erfolgt die Rechnungstellung an den AG bzw. einzelnen Teilnehmer. Eine Änderung des Rechnungsadressaten ist nachträglich nicht möglich.

6.3. Die jeweils aktuell geltenden Preise, sowie Preise für Nebenleistungen (z.B. Verpflegung) sind in der jeweils aktuellen Preisliste in der Anlage bzw. unter www.brk-schweinfurt.de enthalten.

 

7. Haftung

7.1. Das BRK haftet gegenüber Vertragspartnern außerhalb des BRK auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nicht für Vertragsverhältnisse innerhalb des BRK.

7.2. Das BRK/die Bildungsstätte haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des BRK oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom BRK gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

7.3. Das BRK haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. W esentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

7.4. Das BRK haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf € 25.000,- je Schadensfall.

7.5. Sonstige Schadensersatzansprüche des AG sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

7.6. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des BRK, insbesondere des Bildungsanbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

Das BRK nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.